Netznutzung Strom

Netznutzung

Grundversorger im Netzgebiet nach §36 EnWG für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.12.2009 sind die Gemeindlichen Werke Hengersberg. Grundversorger im Netzgebiet nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2012 sind ebenfalls die Gemeindlichen Werke Hengersberg. Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG im Ortsteil Schwarzach ist die E.ON Bayern Vertrieb GmbH.


Preisblatt Netznutzung (gültig ab 01.01.2012)

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1. Entgelte für Entnahmestellen mit 1/4 h Leistungsmessung

1.1 Jahresleistungspreissystem

Netzebene <2500 h/a >2500 h/a
  Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis
  in € pro kW
und Jahr
in ct/kWh in € pro kW
und Jahr
in ct/kWh
Mittelspannung 5,33 3,26 78,87 0,32
Umspannung zur Niederspannung 4,81 4,54 117,41 0,03
Niederspannung 5,05 4,89 77,43 2,00

1.2 Monatsleistungspreissystem

Netzebene Leistungspreis Arbeitspreis
  in € pro kW und Monat in ct/kWh
Mittelspannung 13,15 0,32
Umspannung zur Niederspannung 19,57 0,03
Niederspannung 12,91 2,00


2. Entgelte für Reservenetzkapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen

Netzebene Inanspruchnahme
  bis 200 h p.a. bis 400 h p.a. bis 600 h p.a.
  in € pro kW und Jahr in € pro kW und Jahr in € pro kW und Jahr
Mittelspannung 26,73 32,07 37,42
Umspannung zur Niederspannung 30,01 36,01 42,01
Niederspannung 63,16 75,79 88,42

3. Netznutzungsentgelte für Kleinkunden ohne Leistungsmessung

  Grundpreis
in € pro Jahr
Arbeitspreis
in ct/kWh
Kleinkunden 25,00 5,01
Speicherheizungskunden 0,00 2,00

Hinweis:

In den unter Punkt 1 bis 3 aufgeführten Netzentgelten sind die Kosten für die Nutzung des Netzes einschließlich der Nutzung der vorgelagerten Netzebenen, die Kosten für Systemdienstleistungen und die Kosten für die mit dem Energietransport verbundenen Verluste abgegolten. Für Blindstromlieferungen wird ab einem cos φ von kleiner 0,9 ein Preis von 1,28 ct/kVarh berechnet.

Die unter Punkt 1 bis 3 aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Gesetz (Preisstand siehe Punkt 4) sowie der ggf. anfallenden Konzessionsabgabe (Preisstand siehe Punkt 5).


4. Zuschläge nach dem KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz)

Verbrauchsmenge ct/kWh
bis 100.000 kWh* 0,002
über 100.000 kWh 0,050
über 100.000 kWh ** 0,025

* Die Anpassung des KWKG-Zuschlages erfolgt jährlich zum 01.01. entsprechend der Vorgaben des VDN.

** für stromintensive Netznutzer/Unternehmen (Nachweis erfolgt über ein Testat des Unternehmens nach § 9 Absatz 7 KWK-G, welches durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / vereidigten Buchprüfer ausgestellt und dem Netzbetreiber bis zum 30.06. eines Jahres vorgelegt werden muss.)

5. Zuschlag nach § 19 (2) StromNEV

Verbrauchsmenge ct./kWh
bis 100.000 kWh* 0,151
über 100.000 kWh 0,050
über 100.000 kWh** 0,025

* Die Anpassung des Zuschlages nach § 19 (2) StromNEV ("Sonderkundenzuschlag") erfolgt jährlich zum 01.01. entsprechend der Vorgaben der Übertragungsnetzbetreiber.
** für stromintensive Netznutzer/Unternehmen (Nachweis erfolgt über ein Testat des Unternehmens nach § 9 Absatz 7 KWK-G, welches durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / vereidigten Buchprüfer ausgestellt und dem Netzbetreiber bis zum 30.06. eines Jahres vorgelegt werden muss.)

6. Höhe der zu leistenden Konzessionsabgabe

Lieferart ct/kWh
Schwachlaststrom 0,61
Sonstige Tariflieferungen 1,32
Sondervertragskunden 0,11


7. Umsatzsteuer

Alle hier aufgeführten Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer von zurzeit 19 %.




Preisblatt für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung

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1. Preise für Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb und Wartung der Zähler)

1.1.a Netzkunden mit 1/4 h Leistungsmessung

Zählertyp Jahrespreis
in € pro Messstelle und Jahr
MSP -Zähler inkl. Wandlersatz 530,20
NSP -Zähler inkl. Wandlersatz 159,66


bei kundenseitiger Stellung des Wandlersatzes vom obigen Preis in Abzug zu bringen:

Bezeichnung Jahrespreis
in € pro Messstelle und Jahr
Wandler MSP-Netz 403,88
Wandler NSP-Netz 33,34


1.1.b Zusatzkomponenten

Zusatzkomponenten Jahrespreis
in €
pro Messstelle und Jahr
TK-Komponente (Funk-Modem) 58,00
TK-Komponente (Festnetzmodem) 37,90



1.2. Netzkunden ohne Leistungsmessung in der Niederspannung

Zählertyp Jahrespreis
in €
pro Messstelle und Jahr
Eintarifzähler (Drehstrom) 9,54
Zweitarifzähler 14,18
Mehrtarifzähler(>=3) 15,73
Prepaymentzähler
18,05
2-Tarif-2-Richtungszähler 15,73
Pauschalanlage
0,00


1.2 c Zähler nach § 21 b 3 a und b EnWG (SmartMeter)

Elektronischer Basiszähler 22,94 EUR (pro Messstelle und Jahr)

2. Preise für Messung (Ablesung und Datenübermittlung)

Abrechnungszyklus
Vorgänge pro Jahr
Jahrespreis
in € pro Jahr
Netzkunden mit 1/4 h Leistungsmessung

tägliche Ablesung und Datenübermittlung
182,50
Netzkunden ohne Leistungsmessung in der Niedersp.
jährlich
1,75



3. Preise für Abrechnung der Netzentgelte

Netzkunden mit 1/4 h Leistungsmessung

Abrechnungszyklus
Vorgänge pro Jahr
Jahrespreis
in € pro Jahr
jährliche Abrechnung 7,13
halbjährliche Abrechnung
14,27
vierteljährliche Abrechnung 28,53
monatliche Abrechnung
85,60

Netzkunden ohne 1/4 h Leistungsmessung

Abrechnungszyklus
Vorgänge pro Jahr
Jahrespreis
in € pro Jahr
jährliche Abrechnung 7,13
halbjährliche Abrechnung
14,27
vierteljährliche Abrechnung 28,53
monatliche Abrechnung 85,60

 

4. Umsatzsteuer

Alle hier aufgeführten Preise sind Nettopreise. Hierzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Z. 19 %.

 

 

 

Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV

Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen .

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2012

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres. Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen - Stand September 2011 - folgende Hochlastzeitfenster:

Frühling

(März - Mai)

Sommer

(Juni - August)

Herbst

(September - November)

Winter

(Dezember - Februar)

Netzebene der Entnahmestelle

Uhrzeit

von - bis

Uhrzeit

von - bis

Uhrzeit

von - bis

Uhrzeit

von - bis

Mittelspannung - 9:45 - 11:00 - 7:15 - 9:00
Umspg. MS/NS - - - 16:45 - 18:30
Niederspannung 10:30 - 11:15 10:45 - 11:30 -

9:45 - 10:15

17:15 - 18:00

 



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