Kennzeichnung der Stromlieferungen 2009
Durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005 sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, den jeweiligen Energieträgermix und die Entgelte für den Netzzugang ihren Kunden mitzuteilen. Diese Information betrifft daher alle Kunden, die elektrische Energie von den Gemeindlichen Werken Hengersberg beziehen.
Kennzeichnung der Stromlieferungen 2009
Durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005 sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, den jeweiligen Energieträgermix und die Entgelte für den Netzzugang ihren Kunden mitzuteilen. Diese Information betrifft daher alle Kunden, die elektrische Energie von den Gemeindlichen Werken Hengersberg beziehen.
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005
Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2009
Gesamtstromlieferungen GWH |
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Energieträgermix |
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| Kernkraft | 27,7 % |
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fossile und sonstige Energieträger |
39,3 % |
| Erneuerbare Energien (z. B. Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie) |
33,0 % |
Umweltauswirkungen |
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| CO2-Emissionen |
361 g/kWh |
| Radioaktiver Abfall | 0,00063 g/kWh |
Stand der Information: 15.10.2010