Kennzeichnung der Stromlieferungen 2009Diagramm Strommkennzeichnung

Durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005 sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, den jeweiligen Energieträgermix und die Entgelte für den Netzzugang ihren Kunden mitzuteilen. Diese Information betrifft daher alle Kunden, die elektrische Energie von den Gemeindlichen Werken Hengersberg beziehen.

 

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005

 

Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2009



 

Gesamtstromlieferungen GWH

Energieträgermix

 
Kernkraft 27,7 %

fossile und sonstige Energieträger
(z.B. Stein- und Braunkohle, Erdgas)

39,3 %
Erneuerbare Energien
(z. B. Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie)
33,0 %

Umweltauswirkungen

 
CO2-Emissionen
361 g/kWh
Radioaktiver Abfall 0,00063 g/kWh

Stand der Information: 15.10.2010