Aktuelles
27.08.2024
Gemeindliche Werke warnen vor unlauterer Telefonwerbung
Aus gegebenem
Anlass informieren die Gemeindlichen Werke Hengersberg darüber, dass es wieder verstärkt
dazu kommt, dass unseriöse Energielieferanten versuchen, im Rahmen von verbotener
Telefonwerbung Letztverbraucher zu einem Wechsel des Energieversorgers zu
bewegen. Dabei werden nicht selten für den Fall eines Versorgerwechsels
Einsparungen von mehreren 100 Euro pro Jahr versprochen.
In Wahrheit verhält es sich aber oft so, dass
nach einem Versorgerwechsel letztendlich
sogar mehr für den eigenen Energieverbrauch zu bezahlen ist als beim
aktuellen Energieversorger.
Die
Gemeindlichen Werke Hengersberg raten in Übereinstimmung mit
Verbraucherschutzverbänden dazu, bei solchen Werbeanrufen im Zusammenhang mit
dem Wechsel des Energieversorgers sehr kritisch und vorsichtig zu sein: Zunächst
sollten der Name des anrufenden Unternehmens
und der anrufenden Person notiert
werden, ebenso die Telefonnummer, von der aus der Telefonanruf erfolgt. Die
eigene Zählernummer oder gar die eigene Bankverbindung sollten der anrufenden Person auf keinen Fall am
Telefon mitgeteilt werden. Außerdem hat der Gesetzgeber mittlerweile geregelt,
dass der wirksame Abschluss
eines Strom- oder Gasversorgungsvertrages mit einer Privatperson nicht mehr mündlich am Telefon erfolgen
kann, sondern der Textform bedarf.
Sollte es aufgrund
eines solchen unlauteren Telefonanrufes trotzdem zu einem wirksamen Vertragsabschluss
in Textform gekommen sein, haben Privatpersonen ein Widerrufsrecht mit einer
Frist von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag des Erhalts einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Zudem
stehen die Gemeindlichen Werke Hengersberg ihren Kunden gerne für
diesbezügliche Rückfragen unter der Tel.-Nr. 09901/9308-0 zur Verfügung. Dabei kann
z. B. geprüft werden, ob das telefonische Angebot seriös ist und bei einem Versorgerwechsel
tatsächlich ein versprochener Einsparbetrag der Wahrheit entspricht.
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