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Aktuelles

02.11.2021

Registrierung von Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister

WICHTIG!

Registrierung von Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister

Gemeindliche Werke Hengersberg verweisen erneut auf die MELDEPFLICHT von Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister.

 

Bereits gegen Ende des vergangenen Jahres hatten die Gemeindlichen Werke Hengersberg (GWH) darauf hingewiesen, dass alle Betreiber/innen von Erzeugungsanlagen gesetzlich verpflichtet sind, die Registrierung im Marktstammdatenregister bis zum Jahresende 2020 vorzunehmen.

 

Da es jedoch immer noch Anlagen gibt, die nicht im Marktstammdatenregister eingetragen sind, appellieren die GWH erneut an alle Anlagenbetreiber/innen, dies schnellstmöglich nachzuholen. Wenn die Registrierung nicht erledigt wird, kann die Vergütung nicht weiter ausbezahlt werden und wird eingestellt. 

 

Von der Meldepflicht betroffen sind in erster Linie Wasserkraft-, Photovoltaik- und KWK-Anlagen, aber auch vermeintlich kleine Anlagen, wie zum Bespiel Balkonanlagen und Stromspeicher. Es gibt dabei keine Unterscheidung, denn grundsätzlich sind alle Erzeugungsanlagen registrierungspflichtig.

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