Aktuelles
02.11.2021
Registrierung von Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister
WICHTIG!
Registrierung von
Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister
Gemeindliche
Werke Hengersberg verweisen erneut auf die MELDEPFLICHT von
Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister.
Bereits
gegen Ende des vergangenen Jahres hatten die Gemeindlichen Werke Hengersberg
(GWH) darauf hingewiesen, dass alle Betreiber/innen von Erzeugungsanlagen
gesetzlich verpflichtet sind, die Registrierung im Marktstammdatenregister bis
zum Jahresende 2020 vorzunehmen.
Da es jedoch
immer noch Anlagen gibt, die nicht im Marktstammdatenregister eingetragen sind,
appellieren die GWH erneut an alle Anlagenbetreiber/innen, dies
schnellstmöglich nachzuholen. Wenn die Registrierung nicht erledigt wird, kann
die Vergütung nicht weiter ausbezahlt werden und wird eingestellt.
Von der
Meldepflicht betroffen sind in erster Linie Wasserkraft-, Photovoltaik- und
KWK-Anlagen, aber auch vermeintlich kleine Anlagen, wie zum Bespiel
Balkonanlagen und Stromspeicher. Es gibt dabei keine Unterscheidung, denn
grundsätzlich sind alle Erzeugungsanlagen registrierungspflichtig.
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