Aktuelles
01.07.2020
Information zur Umsatzsteuersenkung zum 01.07.2020
Die Gemeindlichen
Werke Hengersberg geben die Umsatzsteuersenkung weiter
Die Gemeindlichen Werke
Hengersberg geben die im Rahmen des Konjunkturpaketes beschlossene Umsatzsteuersenkung
ab 01. Juli an ihre Kunden weiter.
Die Mitteilung eines
Zählerstandes zum 30.06.2020 ist nicht erforderlich. Die Höhe der monatlichen
Brutto-Abschläge bleibt gleich. Zu viel gezahlte Beträge werden mit der
Jahresverbrauchsabrechnung erstattet.
Wer Strom, Gas oder Wasser
von den Gemeindlichen Werken bezieht und eine jährliche Verbrauchsabrechnung
zum 31.12.2020 erhält, profitiert für das ganze Jahr 2020 von den reduzierten
Umsatzsteuersätzen von 16 bzw. für Wasser von 5 Prozent auf die Grund- und
Verbrauchspreise. Die unterjährigen Abschläge stellen keine Teillieferungen
dar.
Aufgrund des erheblichen Zusatzaufwandes aufgrund der Pandemie sowie der minimalen Auswirkung bleiben die Eintrittspreise für die Bäderanlage unverändert.
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