Die Gemeindlichen Werke Hengersberg stellen Ihr Gasnetz nach sachlich gerechtfertigten Kriterien allen Energieanbietern diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung. Die Nutzung der Netze erfolgt nach den Maßgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, den Netzzugangs- und Netzentgeltverordnungen gem. § 20 EnWG.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Bedingungen, Entgelte und Informationen zum Netzzugang bzw. zur Netznutzung.
Grundversorger im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 nach § 36 Abs. 2 EnWG in Hengersberg und in den Ortsteilen Altenufer und Schwarzach sind die Gemeindlichen Werke Hengersberg.
Grundversorger im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 nach § 36 Abs. 2 EnWG in Hengersberg und in den Ortsteilen Altenufer und Schwarzach sind die Gemeindlichen Werke Hengersberg.